Gesundheit

Asylsuchende haben nach §4 AsylbLG in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes nur eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsleistungen. Genauer: Ihnen werden nur die Kosten für eine Behandlung, eine Vor- oder Nachuntersuchung übernommen, die erforderlich ist und deren Symptome Schmerzzustände bereiten. Dazu zählen die Versorgung mit Arznei- und Verbandmittel und Vorsorgeuntersuchungen wie Zahnvorsorge, Kinderuntersuchungen, Krebsvorsorge oder Impfungen.

Verschreibungspflichtige Medikamente sind auf einem Rezept auszustellen, mit dem Vermerk, dass das Rezept über das Sozialamt abzurechnen ist, wenn konkreter Handlungsbedarf besteht.

Menschen, die teilweise jahrelang auf der Flucht lebten, haben häufig Schwierigkeiten, sich an einen organisierten Alltag zu gewöhnen. Aus der Migrationsarbeit ist bekannt, dass diese Zielgruppe ambivalent zwischen Hilfebedürfnis und Misstrauen schwankt. Neben dieser sog. kontextuellen Barriere gibt es kulturelle Barrieren. Diese können z.B. andere Auffassungen über Krankheiten, Therapievorstellungen und beiderseitige Vorurteile beinhalten. Um diesen Missverständnissen vorzubeugen stellen wir Ihnen unten Materialien bereit, die sich sowohl an Ärzt*innen, Ehrenamtliche als auch an Geflüchtete wenden.

Wichtige Links:

  • Setzer Verlag:
    Tip Doc: (mehrsprachige Verständigungshilfen mit Bildern und verschiedenen Sprachen)
  • Bild und Sprache e.V.:
    Gesundheitsheft Asyl 
    Übersetzung mit Bildern in verschiedenen Sprachen zum Besuch beim Arzt
  • refugeephrasebook.de:
    Medical Phrase Book 
    Textbausteine in verschiedenen Sprachen für den Besuch beim Arzt

 

  • Welche Sprache spricht mein Arzt/ mein Apotheker?
    Die Broschüre ist im Pflegestützpunkt, Bürgerbüro des Kreises Bergstraße, in den Rathäusern der Städte und Gemeinden sowie bei den Ärzten und Apotheken erhältlich.
  • Youth4Youth: Jugendliche fragen- Profis antworten. Informationen für Jugendliche zum Thema Sexualität, Lust und Schutz in Deutsch, Dari und Arabisch: Youth4Youth

 

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