Schule

Der Staat, der minderjährige Kinder oder Jugendliche aufnimmt hat nach Artikel 14 der EU- Richtlinie zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die Pflicht diesen Kindern und Jugendlichen die ähnlichen Bildungsmöglichkeiten anzubieten wie den Kindern der Mehrheits- bzw. Aufnahmegesellschaft.

Konkret bedeutet das, dass spätestens drei Monate nach der Ankunft in Deutschland der Unterricht in einer Schule beginnen soll. Dieser findet, da die Sprachkompetenzen meistens nicht für den Unterricht an Regelschulen ausreichen, in InteA – Klassen statt (Integration durch Anschluss und Abschluss). In diesem Unterricht werden grundlegende Informationen über das deutsche Wertesystem und Deutschkenntnisse vermittelt. Kontaktinformationen zu den Angeboten von InteA finden Sie beim staatlichen Schulamt und den Berufsbildenden Schulen z.B. der Heinrich- Metzendorf- Schule oder Karl- Kübel- Schule in Bensheim oder der Elisabeth-Selbert-Schule in Lampertheim. Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren.

Jüngere Kinder nehmen an den Regelangeboten der Schule teil. Zwecks Anmeldung oder sonstigen Fragen können Sie sich an das Aufnahme- und Beratungszentrum des Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis wenden.

 

Angebote zur Integration von Schülerinnen und Schüler:

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