Praktika

Für  Praktika bis drei Monate und Schulpraktika ist keine Zustimmung der Agentur für Arbeit nötig, jedoch der Ausländerbehörde. Einem freiwilligen Praktikum mit einer längeren Dauer als drei Monaten muss die Ausländerbehörde zustimmen. Diese Regelungen betreffen die Bundesländer ohne Vorrangprüfung z.B. Hessen.

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