Arbeit

Arbeitsmarktzugänge für Geflüchtete:

Die Zugänge zu Ausbildung und Arbeit sind für Menschen mit Fluchthintergrund bzw. nicht-deutscher Staatsbürgerschaft nach Aufenthaltsstatus getrennt.

Während der Arbeitsmarkt für Personen ohne Fluchthintergrund ohne Einschränkungen geöffnet ist, gibt es je nach Aufenthaltstitel Einschränkungen bei Geflüchteten. So entscheidet zunächst der Aufenthaltstitel darüber, ob eine Beschäftigung ausgeübt werden kann.


Besitz einer Aufenthaltserlaubnis:
Wenn im Aufenthaltstitel der Status „Anerkannte/r Asylbewerber/in“ vermerkt ist, hat diese Person die gleichen formellen Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitsmarkt wie deutsche Staatsbürger*innen und kann unbeschränkt jede Beschäftigung ausüben wie deutsche Staatsbürger*innen auch. Auch die Möglichkeit, sich selbständig zu machen und sein eigener Arbeitgeber zu sein, ist möglich.


Besitz einer Aufenthaltsgestattung:
In der Zeit, in der über den Asylantrag entschieden wird, verfügen Geflüchtete über den Status der Aufenthaltsgestattung. In den meisten Fällen entscheidet hier die städtische Ausländerbehörde, ob das Arbeiten erlaubt wird.


Besitz einer Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung bzw. Duldung:
Bei einer Duldung, also einer ausgesetzten Abschiebung, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde im Einzelfall, ob die Erlaubnis zu einer Beschäftigung erteilt wird oder nicht. Wenn der Aufenthalt kürzer als vier Jahre in Deutschland ist, ist auch die Zustimmung der lokalen Agentur für Arbeit einzuholen. Für eine Ausbildung sind die Zugangsvoraussetzungen für Personen mit einer Duldung seit Verabschiedung des Integrationsgesetzes gesunken, siehe Ausbildung.

Gründe für die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis können z.B. sein, dass die geflüchteten Personen mit Aufenthaltsgestattung, Ankunftsnachweis oder BüMA (Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender) oder Duldung grundsätzlich nicht in den ersten drei Monaten der Ankunft arbeiten dürfen.

Auch das Herkunftsland der Geflüchteten spielt eine Rolle: So dürfen zum Beispiel Menschen mit einem Ankunftsnachweis/ BüMA oder Aufenthaltsgestattung, die aus einem sog. sicheren Herkunftsstaat (Mitgliedsstaaten der EU, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige Jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal, Serbien) kommen und ihren Asylantrag vor dem 31.08.2015 gestellt haben, ebenfalls nicht arbeiten.

Genaueres zur Duldung und weiteren Zugängen zum Arbeitsmarkt können Sie hier nachlesen

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse:
Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüssen empfehlen wir zunächst die zentrale telefonische Beratung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge “Arbeiten und Leben in Deutschland”

Hier erhalten Sie das Infoblatt für Migranten/innen im Kreis Bergstraße

Die persönliche Beratung vor Ort im Kreis Bergstraße führt das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (INBAS) GmbH, Kirchbergstraße 13, 64625 Bensheim in den Räumen der Bundesagentur für Arbeit vor Ort durch.

Zur Einstellung von Personen mit Fluchthintergrund:
Wenn Sie einen Geflüchteten in Ihrem Betrieb einstellen, das Prozedere,  Förder- und Begleithilfen kennen lernen und wissen möchten, wie die Kontaktaufnahme mit geeigneten Kandidat*innen funktioniert, bieten Ihnen die KOFA(Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung) Handlungsempfehlungen an.

Welche Abteilungen der Kreisverwaltung sind im Rahmen der Arbeitsaufnahme in welche Aufgaben involviert?

Der Fachbereich Ausländer- und Migrationsamt erteilt und verlängert Aufenthaltstitel, erteilt Arbeitsgenehmigungen und unterstützt bei Integrationsprozessen  wie dem Finden von Sprachkursen u.ä.

Der Fachbereich Soziales ist zuständig für das Asylbewerberleistungsgesetz, die Verpflichtung zum Integrationskurs und für das Arbeitsmarktprogramm FIM (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen)

Das Jobcenter „Neue Wege“ ist zuständig für Leistungen nach dem SGB II (Hartz – 4) sowie den Infopoint für Menschen mit Fluchthintergrund „Navi Bergstraße“. Diese bieten Erstinformationen und Orientierung zum deutschen Arbeitsmarkt, unterstützen beim Wechsel von Asylbewerber*innenstatus zum Asylberechtigten sowie individuelle Beratungstermine nach Absprache.

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